Familienabkommen

Ein Familienabkommen ist eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmer und seinem zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählenden Familienangehörigen. Gegenstand der Vereinbarung ist die Übertragung des Unternehmens an einen oder mehrere Abkömmlinge und gegebenenfalls die Zahlung von Abfindungen an die anderen Pflichtteilsberechtigten.



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