Familiengut

Jeder einzelne oder beide Ehegatten können in einer öffentlichen Urkunde ein ‚Familiengut‘ bestimmen. Sie weisen unbewegliche oder in öffentlichen Registern verzeichnete bewegliche Güter oder Wertpapiere ‚zur Befriedigung der Bedürfnisse‘ beziehungsweise zur ‚Existenzsicherung der Familie‘ aus. In folgender Situation wird die Bestimmung eines Familienguts interessant: Beide Ehegatten sind unternehmerischen Risiken ausgesetzt und haben andere Personen - in der Regel die eigenen Kinder - zu ihren Lasten. Sie wollen diese absichern, damit im Falle von schlagend werdenden Risiken, die mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen, nicht auf Teile ihres Privatvermögens zugegriffen werden kann. Diese Sicherung kommt durch das Bestimmen eines Familienguts zustande. Natürlich hat jede Situation ihre Eigenheiten und es gilt, durch fundierte Analyse die optimale Möglichkeit zu bestimmen.



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