Trust

Unter Trust versteht man ein Rechtsverhältnis, wonach der Treugeber unbewegliche und bewegliche Vermögensgegenstände mit Akt unter Lebenden oder von Todes wegen zur Begünstigung einer Person oder zu einem bestimmten Zweck auf einen Treuhänder zur Verwaltung überträgt. Dies kann zum Schutz der Familie geschehen, zur Absicherung des Vermögens, bei Generationen-Nachfolge oder zum Allgemeinwohl.



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